Allgemeine Informationen für Erwachsene. Keine individuelle Behandlung, Diagnose oder Dosierungsempfehlung. Fragen zu Arzneimitteln, möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gehören in eine ärztliche oder pharmazeutische Beratung.

Ein angeblicher Zeitungsbericht über eine Abnehmpille oder ein Nahrungsergänzungsmittel wirkt durch Zeitungskopf, Interview und vermeintliche Fachleute glaubwürdig. Prüfe, ob eine Redaktion den Bericht tatsächlich veröffentlicht hat und ob die Werbeaussagen belegt sind. Ein professionelles Layout beweist weder die Herkunft noch die Richtigkeit.

Ein Bericht kann erfunden oder manipuliert sein. Werbung kann wie unabhängiger Journalismus aussehen. Gesundheitsversprechen können unzulässig oder unbelegt sein. Diese Fälle können zusammen auftreten. Prüfe deshalb, wer den Beitrag veröffentlicht und bezahlt hat, welche Belege es gibt und um welche Produktart es geht. Die Gestaltung allein reicht für die Einordnung nicht aus.

Wer steckt hinter dem Bericht?

Suche den Namen der angeblichen Zeitung oder Zeitschrift unabhängig vom Werbebeitrag. Gibt es ein vollständiges Impressum, eine erreichbare Redaktion und weitere reguläre Artikel? Suche auch den Titel und auffällige Zitate separat. Wenn du den Bericht nur auf einer Verkaufsseite oder in einer Anzeige findest, hast du damit keine unabhängige Berichterstattung bestätigt.

Prüfe, wohin Schaltflächen und Links führen. Ein direkter Weg zu einem Shop, Bestellformular oder Rabattangebot spricht für einen kommerziellen Zweck. Das macht einzelne Angaben nicht automatisch falsch, verändert aber, wie du den Text einordnen solltest. Achte außerdem auf die Kennzeichnung: Begriffe wie „Anzeige“ oder „Werbung“ sollten gut sichtbar sein. Der Hinweis „Partnerinhalt“ verrät oft nicht klar, wer den Beitrag bezahlt hat.

Ein bezahlter Text, der wie ein redaktioneller Bericht aussieht, kann Verbraucherinnen und Verbraucher über seinen Zweck täuschen. Nach § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann es unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sein, den kommerziellen Zweck zu verschweigen. Auch der Deutsche Presserat fordert, dass Redaktion und Werbung klar getrennt sind. Er arbeitet mit freiwilligen Regeln für die Presse. Diese Regeln sind keine Zulassung des beworbenen Produkts.

Eine erwachsene Person ordnet neutrale Packungen in einem Schrank.
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Empfehlungen unabhängig prüfen

Bei angeblichen Empfehlungen durch Prominente, Ärztinnen oder Ärzte, Kliniken, Fachgesellschaften oder Behörden lohnt sich ein Blick auf deren offizielle Kanäle. Findest du dort keine Bestätigung, ist das zugeschriebene Zitat kein verlässlicher Beleg. Die Verbraucherzentralen warnen vor Werbung, die Namen, Fotos oder Logos ohne Zustimmung verwendet. Auch gefälschte Interviews und mit künstlicher Intelligenz erzeugte Bilder oder Texte kommen vor.

Ein Behördenlogo auf einer Produktseite bedeutet nicht, dass die Behörde das Produkt geprüft oder empfohlen hat. Die Verbraucherzentralen stellen ausdrücklich klar, dass Behörden und Verbraucherzentralen keine bestimmten Nahrungsergänzungsmittel empfehlen. Verlass dich bei einer angeblichen Unterstützung daher auf eine bestätigte Aussage der genannten Stelle, nicht auf ein Logo im Werbemittel.

Was das Produkt versprechen darf

Prüfe zuerst, um welche Produktart es geht. Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel und keine Arznei zur Behandlung von Krankheiten. Für gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln gelten EU-Regeln: Eine solche Aussage muss zugelassen sein und die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Das EU-Register listet zugelassene und nicht zugelassene Angaben. Ein Eintrag gilt für die konkrete Aussage und die Bedingungen, unter denen sie verwendet werden darf. Er belegt nicht automatisch, dass das gesamte Produkt wirkt.

Auch ein fehlender Eintrag beweist für sich genommen nicht, dass ein Werbesatz rechtswidrig ist. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass bestimmte Angaben, darunter Teile der Prüfung pflanzlicher Stoffe, noch nicht abschließend bewertet sind. Prüfe deshalb den genauen Wortlaut, die Zutaten und den Status der jeweiligen Angabe gemeinsam. Heilungsversprechen für Krankheiten wie Diabetes oder Herzkrankheiten sind für Lebensmittel nicht zulässig. Wenn ein angeblicher Zeitungsbericht ein Nahrungsergänzungsmittel als Heilmittel für eine solche Erkrankung darstellt, ist das ein deutliches Warnzeichen.

Eine Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist ebenfalls kein Wirksamkeits- oder Qualitätssiegel. Hersteller müssen ein Nahrungsergänzungsmittel beim BVL anzeigen, bevor sie es erstmals in Deutschland auf den Markt bringen. Eine Eingangsbestätigung besagt laut BVL nur, dass das Formular vollständig eingereicht wurde. Sie bestätigt weder eine behördliche Zulassung noch, dass das Produkt wirkt.

Bei einem beworbenen Arzneimittel musst du den Zulassungsstatus anders prüfen. Die Arzneimittelsuche der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) umfasst zentral bewertete Mittel, aber nicht zwingend alle national zugelassenen Arzneimittel. Ein fehlender Treffer dort entscheidet daher nicht allein über den Zulassungsstatus in Deutschland. Lass dich bei Fragen zu einer Behandlung oder einem Arzneimittel ärztlich oder in einer Apotheke beraten.

Warnzeichen bei Gesundheitswerbung erkennen

Versprechen wie „garantierte Heilung“, ein sehr schneller Abnehmerfolg oder eine pauschale Wirkung gegen schwere Erkrankungen sprechen für besondere Vorsicht. Auch ein angeblicher Einzelfall oder ein Vorher-nachher-Bild ersetzt keinen verlässlichen Wirksamkeitsnachweis. Ein reißerisches Versprechen beweist allein allerdings noch nicht, wer den Beitrag erstellt hat oder ob jedes Detail darin falsch ist. Es ist ein Grund, Quelle und Aussage genauer zu prüfen.

Wissenschaftliche Experimente zu Werbung im Nachrichtenstil zeigen, dass klare Hinweise wie „Werbung“ oder „gesponsert“ die Erkennung eines Beitrags als Werbung erleichtern können. Eine Studie mit 453 Teilnehmenden fand außerdem, dass ausführlichere Angaben zu Urheberschaft und Finanzierung transparenter wirkten. Die Studie deutet außerdem darauf hin, dass solche Angaben das Vertrauen in den Werbetreibenden oder die Medienmarke erhalten können. Ein gekennzeichneter Beitrag bleibt deshalb Werbung und ist kein unabhängiger Wirksamkeitsnachweis.

Diese Studien untersuchen unterschiedliche Werbeformate und Zielgruppen. Sie liefern keine verlässliche Erkennungsquote für Erwachsene in Deutschland und beantworten nicht direkt, wie häufig gefälschte Zeitungsberichte über Gesundheitsprodukte auftauchen. Eine Kennzeichnung hilft beim Einordnen, ersetzt aber nicht die Prüfung der Quelle und der Produktbehauptung.

Eine erwachsene Person prüft Produktinformationen am Laptop.
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

In fünf Schritten prüfen

Gehe die Punkte der Reihe nach durch und prüfe Quelle, Finanzierung, Empfehlungen und Produktversprechen einzeln.

  1. Medium suchen: Gibt es die Zeitung oder Zeitschrift wirklich, ein Impressum und eine erreichbare Redaktion?
  2. Bericht vergleichen: Suche Titel, Formulierungen und Zitate separat. Prüfe, ob der Text auch auf der offiziellen Seite des Mediums erscheint.
  3. Geldfluss erkennen: Achte auf Kennzeichnungen für Werbung und darauf, ob der Beitrag direkt zum Produktverkauf führt.
  4. Empfehlung bestätigen: Prüfe angebliche Aussagen von Personen oder Institutionen auf deren offiziellen Kanälen.
  5. Produkt und Versprechen abgleichen: Unterscheide Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln und prüfe die konkrete Gesundheitsangabe. Triff keine Behandlungsentscheidung allein aufgrund eines Verkaufsbeitrags.

Wo du Hinweise melden kannst

Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Produkt und davon ab, wo die Werbung erscheint. Bei Nahrungsergänzungsmitteln sind die Lebensmittelüberwachungsämter zuständig. Bei Arzneimitteln und Medizinprodukten kommen die Landesbehörden für Arzneimittelüberwachung infrage. Für bestimmte Online- und Rundfunkangebote sind die Landesmedienanstalten zuständig. Bei möglichen Verstößen gegen das Heilmittelwerberecht können auch Gewerbe- oder Gesundheitsämter zuständig sein. Die Verbraucherzentrale hilft dabei, problematische Gesundheitswerbung einzuordnen.

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