Allgemeine Informationen für Erwachsene. Keine individuelle Behandlung, Diagnose oder Dosierungsempfehlung. Fragen zu Arzneimitteln, möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gehören in eine ärztliche oder pharmazeutische Beratung.
Auf zwei Packungen kann derselbe Wirkstoff unter verschiedenen Namen stehen. Eine Packung nennt vielleicht den Markennamen, die andere den Wirkstoffnamen oder den Hersteller. Zusätze wie „Natrium“ oder „Hydrochlorid“ können die chemische Form des Wirkstoffs bezeichnen.
Am Namen allein lässt sich nicht sicher erkennen, ob zwei Präparate denselben Wirkstoff enthalten oder gleich angewendet werden. Prüfe alle Wirkstoffe, die Stärke und die Darreichungsform. Sieh auch in die Packungsbeilage. Bei Unklarheiten frag in der Apotheke oder Arztpraxis nach, bevor du ein Präparat ersetzt oder zusätzlich einnimmst.
Markenname und Wirkstoffname
Der Markenname ist der Produktname, unter dem ein Arzneimittel angeboten wird. Der Wirkstoffname bezeichnet den enthaltenen Arzneistoff. Ein Präparat kann beide Namen auf der Packung tragen. Bei einem Generikum steht häufig der Wirkstoffname zusammen mit dem Namen des Herstellers oder einem anderen unterscheidenden Zusatz.
Für Wirkstoffe nutzt die Arzneimittelkennzeichnung grundsätzlich den internationalen Freinamen, kurz INN. Das ist der international einheitliche, nicht geschützte Name eines Wirkstoffs. § 10 des Arzneimittelgesetzes verlangt bei Arzneimitteln mit bis zu drei Wirkstoffen grundsätzlich eine solche Bezeichnung oder, wenn kein INN existiert, eine gebräuchliche Wirkstoffbezeichnung. Eine Ausnahme gilt, wenn der Wirkstoffname bereits im Produktnamen enthalten ist.
Ein anderer Marken- oder Herstellername bedeutet daher nicht automatisch, dass ein anderer Wirkstoff enthalten ist. Umgekehrt reicht ein ähnlicher Wirkstoffname nicht aus, um zwei Packungen als gleichwertig einzustufen.

Zusätze wie „Natrium“ und „Hydrochlorid“
Ein Wirkstoff liegt in einem Arzneimittel oft in einer bestimmten chemischen Form vor, etwa als Salz. Ein Zusatz wie „Natrium“ oder „Hydrochlorid“ kann diese Form benennen. Bei vielen Wirkstoffen bezeichnet der INN den Teil des Moleküls, der wirkt. Die vollständige chemische Bezeichnung nennt manchmal zusätzlich das Salz oder eine andere Form. Es gibt auch Ausnahmen: Bei manchen Wirkstoffen bezeichnet der INN selbst bereits eine Salzform.
Prüfe auch die Stärke genau. Sie kann sich auf die Menge des wirksamen Teils oder auf die Menge der verwendeten Salzform beziehen. Darum können die Zahlen auf zwei Packungen verschieden sein, obwohl die Namen auf verwandte Wirkstoffkerne hindeuten. In der Produktinformation steht, worauf sich die Stärke bezieht. Aus dem Zusatz oder der Zahl allein lässt sich keine sichere Umrechnung ableiten.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beschreibt in seiner Leitlinie zur Arzneimittelbezeichnung, wie Wirkstoffnamen und Stärken angegeben werden. Die Leitlinie erklärt Benennungsregeln, entscheidet aber nicht pauschal, ob zwei konkrete Präparate austauschbar sind. Bei Salzen, Estern, Isomeren oder anderen chemischen Varianten kommt es auf den jeweiligen Wirkstoff und die zugelassene Produktinformation an.
Generika und Biosimilars
Ein Generikum enthält laut der Europäischen Arzneimittel-Agentur denselben Wirkstoff beziehungsweise dieselben Wirkstoffe wie das zugehörige Referenzarzneimittel. Name, Aussehen, Verpackung und Hilfsstoffe können abweichen. Bei der Zulassung werden Qualität und, soweit erforderlich, die Bioäquivalenz geprüft. Bioäquivalenz bedeutet, dass der Körper den Wirkstoff in vergleichbarer Weise aufnimmt.
Vergleiche beim Packungswechsel auch die Stärke und die Darreichungsform. Eine Tablette, die den Wirkstoff verzögert freisetzt, ist nicht allein wegen eines ähnlichen Namens mit einer Tablette gleichzusetzen, die den Wirkstoff nicht verzögert freisetzt. Auch eine andere Salzform kann zusätzliche Prüfungen erforderlich machen. Die Zulassung und Produktinformation zeigen, welche Angaben für das jeweilige Präparat gelten.
Bei biologischen Arzneimitteln ist der Vergleich anders. Ein Biosimilar ist einem zugelassenen biologischen Referenzarzneimittel sehr ähnlich und wird anhand umfassender Vergleichsdaten beurteilt. Dazu gehören unter anderem Qualität, Wirkung und Sicherheit. Ein gleicher Wirkstoffname bedeutet hier nicht, dass du die Präparate wie chemisch identische Generika einordnen solltest. Ob ein Biosimilar in der Praxis ausgetauscht und abgegeben werden darf, hängt in Deutschland von den geltenden Regeln und den konkreten Arzneimitteln ab.
Packungen Schritt für Schritt vergleichen
Prüfe bei zwei Packungen diese Angaben in der genannten Reihenfolge:
- Alle Wirkstoffe: Bei einem Kombinationspräparat müssen sämtliche Wirkstoffe übereinstimmen. Ein gemeinsamer Wirkstoff sagt nichts über weitere Bestandteile aus.
- Stärke und Einheit: Vergleiche nicht nur die Zahl, sondern auch die Einheit, etwa Milligramm oder Milligramm pro Milliliter. Achte darauf, worauf sich die Stärke bezieht.
- Darreichungsform und Anwendung: Vergleiche zum Beispiel Tablette, Lösung oder Injektion sowie den vorgesehenen Anwendungsweg.
- Freisetzung und Hilfsmittel: Achte auf Angaben wie verzögerte Freisetzung und darauf, ob das Arzneimittel mit einem besonderen Gerät angewendet wird, etwa einem Inhalator oder Injektionspen.
- Produktinformation: Wenn Namenszusätze oder Stärken unklar bleiben, prüfe die Packungsbeilage oder lass die Präparate in der Apotheke abgleichen.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur vergleicht Generika unter anderem anhand des Wirkstoffs und der Stärke. Sie prüft außerdem Darreichungsform und Anwendungsweg. Wenn sich diese Angaben unterscheiden, können zusätzliche Daten oder ein anderes Zulassungsverfahren nötig sein. Ein gleicher INN ist deshalb ein hilfreicher Hinweis für den Wirkstoffvergleich, aber kein vollständiger Packungsabgleich.
| Was du siehst | Was du daraus ableiten kannst |
|---|---|
| Ein Markenname auf der einen, Wirkstoff- und Herstellername auf der anderen Packung | Es kann sich um ein Markenpräparat und ein Generikum handeln. Vergleiche trotzdem Stärke und Form. |
| Ein Zusatz wie „Natrium“ oder „Hydrochlorid“ | Er kann eine Salzform benennen. Daraus folgt noch keine gleiche Stärke oder Anwendung. |
| Derselbe INN auf beiden Packungen | Der Wirkstoffname stimmt überein. Stärke, Darreichungsform und weitere Wirkstoffe müssen trotzdem geprüft werden. |
| Ähnliche Wirkstoffnamen mit unterschiedlichen Zahlen | Die Zahlen können sich auf verschiedene Bezugsgrößen beziehen. Lass den konkreten Unterschied fachlich klären. |
| Ein biologisches Arzneimittel und ein Biosimilar | Die Ähnlichkeit wird mit einem eigenen Vergleichsverfahren beurteilt. Behandle die Präparate nicht automatisch wie einfache Generika. |

Was Studien zur Verwechslungsgefahr zeigen
Eine US-Pilotstudie aus dem Jahr 2016 befragte 308 Personen in einer Hausarztpraxis. 41 Prozent stimmten der Aussage zu, dass Arzneimittelnamen verwirrend seien. Bei Fragen zu Salzformen lag der Anteil richtiger Antworten je nach Frage zwischen 12,1 und 56,9 Prozent. Die Stichprobe war nicht repräsentativ für Erwachsene in Deutschland und zeigt nicht, wie häufig Verwechslungen hierzulande vorkommen.
Eine norwegische Laborstudie aus demselben Jahr prüfte mit 59 Personen, ob sie auf Packungen erkennen konnten, ob zwei Arzneimittel denselben Wirkstoff enthielten. Bei Originalpackungen hielten Teilnehmende Arzneimittel mit demselben Wirkstoff, aber unterschiedlichem Aussehen häufig fälschlich für verschiedene Präparate. Die Studie prüfte eine Aufgabe am Bildschirm, nicht die tatsächliche Einnahme zu Hause. Die Ergebnisse sprechen dafür, beim Vergleich gezielt nach Wirkstoffname und Stärke zu suchen. Sie zeigen aber nicht, wie häufig solche Fehler im deutschen Alltag vorkommen.
Bei Unsicherheit nicht selbst wechseln
Wenn du nach einem Wechsel der Packung oder des Herstellers einen unbekannten Namen siehst, nimm nicht vorsorglich beide Präparate ein und ändere die Einnahme nicht selbst. Frag eine Apothekerin oder einen Apotheker, ob die neue Packung das bisherige Arzneimittel ersetzt. Halte dafür beide Packungen oder die vollständigen Angaben zu Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform bereit.
Setze ein verordnetes Arzneimittel bei Unklarheit nicht eigenmächtig ab. Eine Ärztin oder ein Arzt kann zusammen mit der Apotheke klären, ob sich nur Produktname oder Verpackung geändert haben oder ob Wirkstoff, Form oder Anwendung tatsächlich abweichen.
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