Allgemeine Informationen für Erwachsene. Keine individuelle Behandlung, Diagnose oder Dosierungsempfehlung. Fragen zu Arzneimitteln, möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gehören in eine ärztliche oder pharmazeutische Beratung.

Vor einem Arzt- oder Apothekenbesuch hilft eine Liste aller Mittel, die du tatsächlich einnimmst oder anwendest: verordnete Medikamente, rezeptfreie Mittel, Nahrungsergänzungsmittel und gelegentlich verwendete Präparate. Ein Medikationsplan oder die Übersicht in der elektronischen Patientenakte bietet einen guten Ausgangspunkt, ist aber nicht zwingend vollständig.

Notiere zu jedem Mittel den Namen, die Stärke und die tatsächliche Anwendung. So lassen sich fehlende oder veraltete Angaben erkennen. Die Liste dokumentiert deine Einnahme und ist kein Anlass, selbst ein Mittel abzusetzen oder die Dosis zu ändern.

Was in die Medikamentenliste gehört

Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) zeigt, welche Angaben wichtig sind. Er enthält unter anderem Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform und Dosierung. Für deine eigene Übersicht kannst du zusätzlich festhalten, wofür du das Präparat verwendest und seit wann.

Angabe Was du notierst
Präparat Handelsname, falls bekannt
Wirkstoff Wirkstoffname; bei Kombinationspräparaten alle Wirkstoffe
Stärke und Form Zum Beispiel Wirkstärke und Tablette, Tropfen, Spray oder Salbe
Tatsächliche Anwendung Menge pro Einnahme, Häufigkeit, Tageszeit und Anwendungsweg
Bei Bedarf Wann und wofür du es verwendest; gegebenenfalls die verordnete Höchstmenge
Zeitraum und Zweck Beginn, geplantes Ende oder längerfristige Einnahme sowie der bekannte Behandlungsgrund
Hinweise Besondere Einnahmehinweise oder bekannte Unverträglichkeiten

Bei einem Mittel, das du nur bei Bedarf nimmst, beschreibe möglichst genau, wann du dazu greifst und wie viel du dann anwendest. Bei Salben, Sprays oder Tropfen gehört auch der Anwendungsweg dazu. Übernimm die persönliche Dosierung aus deiner Verordnung oder den Anweisungen der Arztpraxis beziehungsweise Apotheke. Eine allgemeine Produktinformation ersetzt diese Angaben nicht.

Unbeschriftete Tabletten in einer neutralen Blisterpackung.
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Liste mit der Einnahme abgleichen

Lege deinen Medikationsplan, die Packungen und, falls vorhanden, die Packungsbeilagen bereit. Geh dann Eintrag für Eintrag durch und prüfe, ob du das Präparat noch verwendest und ob die notierte Anwendung deiner tatsächlichen Einnahme entspricht. Denk dabei auch an selbst gekaufte Mittel und an Präparate, die du nur selten oder bei Bedarf nimmst.

Das Nationale Gesundheitsportal empfiehlt, alle verwendeten Arzneimittel samt genauer Dosis festzuhalten, einschließlich rezeptfreier Mittel und Nahrungsergänzungsmittel. Bring die Packungen zum Termin mit, wenn du bei einem Namen, Wirkstoff oder einer Stärke unsicher bist. Mineralstoffpräparate können beispielsweise die Einnahme bestimmter Antibiotika beeinflussen. Nenne deshalb auch solche Mittel in der Praxis oder Apotheke.

Wenn du ein Präparat anders anwendest als im Plan vermerkt, schreib auf, wie du es tatsächlich verwendest, und sprich die Abweichung an. Ändere eine Dosis nicht allein aufgrund der Liste. Bei widersprüchlichen Angaben auf einem alten Plan, einer Packung und einer persönlichen Verordnung klärst du zuerst mit der Arztpraxis oder Apotheke, welche Anweisung für dich gilt.

Was der Medikationsplan abdeckt

Gesetzlich Versicherte haben nach § 31a SGB V Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Für den bundeseinheitlichen Plan nennt die Kassenärztliche Bundesvereinigung diese Voraussetzung: Die Person muss voraussichtlich mindestens 28 Tage lang drei oder mehr systemisch wirkende Arzneimittel anwenden. „Systemisch“ bedeutet, dass ein Wirkstoff im Körper verteilt wirkt.

Der Plan enthält die Arzneimittel, die den Behandelnden bekannt und medizinisch relevant sind. Laut der Vereinbarung zum BMP ist er jedoch nicht immer vollständig oder aktuell. Mittel, von denen die Behandelnden nichts wissen, werden nicht automatisch aufgenommen. Prüfe den Plan deshalb mit deiner tatsächlichen Einnahme, statt ihn einfach als vollständiges Verzeichnis zu übernehmen.

Auch die elektronische Patientenakte (ePA) kann beim Abgleich helfen. Im Sommer 2026 beschrieb die gematik die Ausbaustufe 3.1.3 als Test- und Pilotphase in teilnehmenden Einrichtungen. Dazu gehören geplante Ergänzungen der elektronischen Medikationsliste und ein elektronischer Medikationsplan. Die Funktionen sind damit nicht automatisch bundesweit verfügbar. Rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzungsmittel solltest du daher selbst angeben, auch wenn du eine digitale Medikamentenübersicht nutzt.

Warum Medikamentenlisten unvollständig sind

Studien aus Kliniken und der hausärztlichen Versorgung zeigen, dass Medikamentenlisten von der tatsächlichen Einnahme abweichen können. Eine Heidelberger Untersuchung prüfte 100 Medikationspläne von Patientinnen und Patienten, die für eine geplante Operation aufgenommen wurden. 78 Pläne stimmten nicht mit den Angaben zur tatsächlich eingenommenen Medikation überein. Am häufigsten fehlte ein Arzneimittel. Die Untersuchung betraf nur einen Krankenhausbereich. Ihre Ergebnisse lassen sich deshalb nicht auf alle Erwachsenen in Deutschland übertragen.

Auch eine Untersuchung in der Notaufnahme eines deutschen Universitätsklinikums erfasste die Daten prospektiv, also während des Untersuchungszeitraums, und fand Abweichungen. Bei 105 Patientinnen und Patienten fanden die Forschenden durchschnittlich 4,6 Abweichungen pro Person. Eine weitere Studie in zwölf Hausarztpraxen untersuchte 142 ältere Menschen. Bei 94,4 Prozent fanden die Forschenden Unterschiede zwischen den zu Hause vorhandenen Arzneimitteln und der ärztlichen Dokumentation. Die Studien zeigen nicht, dass jede Abweichung gesundheitliche Schäden verursacht. Sie machen aber deutlich, warum ein eigener Abgleich nützlich ist.

Lesebrille und neutraler Informationszettel.
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Packungsbeilage und Produktangaben

Die Packungsbeilage und die Zusammenfassung der Produktmerkmale liefern produktbezogene Angaben, etwa zu Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Dosierung und Wechselwirkungen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur führt diese Informationen als klar gegliederte Teile der Arzneimittelinformation auf.

Damit kannst du einen Wirkstoff oder eine Darreichungsform überprüfen, wenn du die Verpackung nicht mehr zur Hand hast. Die Unterlagen sagen jedoch nicht, was du persönlich einnimmst oder welche Dosierung dir verordnet wurde. Nutze sie daher zum Nachschlagen von Produktangaben und gleiche die Anwendung mit deiner persönlichen Verordnung ab.

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