Allgemeine Informationen für Erwachsene. Keine individuelle Behandlung, Diagnose oder Dosierungsempfehlung. Fragen zu Arzneimitteln, möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gehören in eine ärztliche oder pharmazeutische Beratung.
Grünkaffee-Extrakt wird als Abnehmhilfe verkauft. Grünkaffee besteht aus ungerösteten Kaffeebohnen; seine Extrakte enthalten Chlorogensäuren und je nach Produkt Koffein.
Bisher zeigen Studien keinen verlässlichen Abnehmeffekt, der für beliebige Produkte gilt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fand keine Belege dafür, dass Chlorogensäuren aus Kaffee helfen, ein normales Körpergewicht zu erreichen oder zu halten. Eine konkrete Angabe zur Gewichtsabnahme mit Grünkaffee ist im EU-Register nicht zugelassen.
Studien zu Grünkaffee-Extrakt
Die Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eine systematische Übersichtsarbeit von 2019 wertete 16 randomisierte Studien aus. Beim Körpergewicht zeigte sich insgesamt kein statistisch signifikanter Effekt. Beim Body-Mass-Index (BMI) zeigte sich eine kleine, statistisch signifikante Veränderung. Beim Taillenumfang gab es insgesamt keine statistisch signifikante Veränderung.
Eine Meta-Analyse von 2023 fasste dagegen drei randomisierte Studien mit 103 Teilnehmenden zusammen. Sie berichtete für die untersuchten Extrakte mit mindestens 500 Milligramm Chlorogensäuren pro Tag im Mittel einen Gewichtsunterschied von 1,30 Kilogramm gegenüber der Kontrollgruppe. Die Autorinnen und Autoren verwiesen selbst auf die geringe Zahl der Studien und ihre kurze Dauer. Diese wenigen, kurzen Studien belegen nicht, dass beliebige Produkte beim Abnehmen helfen. Die untersuchte Menge ist auch keine Dosierungsempfehlung.
Einzelne Studien prüften jeweils ein bestimmtes Produkt. Eine Studie mit 150 übergewichtigen Erwachsenen testete beispielsweise ein Instantkaffeegetränk mit erhöhtem Chlorogensäuregehalt, keine Extrakt-Kapsel. Eine andere untersuchte einen bestimmten Extraktkomplex an 71 Erwachsenen. Beide Studien berichteten positive Ergebnisse. Die Gruppen waren klein, und die Studien dauerten nur kurz. Zudem bestanden Interessenkonflikte. Deshalb lassen sich die Ergebnisse nicht ohne Weiteres auf andere Produkte übertragen. Eine kleine Studie im sogenannten Crossover-Design, bei der dieselben Teilnehmenden verschiedene Behandlungen nacheinander erhielten, fand mit Grünkaffee-Phenolen keine Veränderung der Körperzusammensetzung.
Auch ein oft zitierter Bericht über sehr große Gewichtsverluste ist kein belastbarer Beleg: Die Studie von 2012 mit 16 Personen wurde 2014 zurückgezogen. Ihre Ergebnisse sollten nicht als Nachweis für die Wirksamkeit von Grünkaffee-Extrakt gelten.

Was EU-Regeln für Werbung bedeuten
Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel dürfen in der EU grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind und die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Im EU-Register ist eine konkrete Angabe zu einem Grünkaffeebohnen-Extrakt mit dem Namen Svetol® als nicht zugelassen aufgeführt. Sie bezog sich auf eine bestimmte Zusammensetzung und auf Gewichtsabnahme beziehungsweise Gewichtskontrolle. Der Eintrag ist kein pauschales Verbot, Grünkaffee als Lebensmittelzutat zu verwenden. Ein anderer Produktname oder eine andere Rezeptur macht eine Abnehmwerbung aber nicht automatisch zulässig.
Bei ihrer Bewertung von Chlorogensäuren aus Kaffee kam die EFSA 2011 zu dem Schluss, dass die vorgelegten Daten nicht belegten, dass sie helfen, ein normales Körpergewicht zu erreichen oder zu halten. Das ist eine Bewertung der damals eingereichten Belege für die untersuchte Angabe, kein Beweis dafür, dass jede denkbare Zubereitung keinerlei Wirkung hat.
Besonders eindeutig ist die Regel zu konkreten Abnehmzahlen: Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel dürfen sich nicht auf die Rate oder die Menge einer Gewichtsabnahme beziehen. Werbung mit einem bestimmten Gewichtsverlust innerhalb einer bestimmten Zeit fällt daher unter ein ausdrückliches Verbot. Aussagen wie „pflanzlich“ oder „natürlich“ belegen keine Abnehmwirkung und ersetzen keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
BVL-Anzeige ist keine Zulassung
Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln. Hersteller oder Importeure müssen sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen, bevor sie in Deutschland auf den Markt kommen. Diese Anzeige ist keine behördliche Zulassung und keine vorherige Prüfung auf Wirksamkeit oder gesundheitliche Unbedenklichkeit. Die Überwachung übernehmen die zuständigen Behörden der Länder.
Ob ein Produkt eine Kapsel ist, entscheidet nicht allein über seine Kategorie: Eine Kapsel ist deshalb weder automatisch ein Arzneimittel noch ein Medizinprodukt. Entscheidend sind unter anderem die Inhaltsstoffe. Auch die Art, wie das Produkt angeboten wird, und seine Wirkung spielen eine Rolle. Für Arzneimittel gelten andere Zulassungsregeln; ein Nahrungsergänzungsmittel durchläuft dieses Zulassungsverfahren nicht.
Produktangaben zu Grünkaffee prüfen
Vergleiche die Werbeaussage mit den Angaben auf der Packung. Um ein konkretes Grünkaffee-Produkt einzuschätzen, achte vor allem auf die Tagesmenge, den Chlorogensäuregehalt, den Koffeingehalt und die genaue Zusammensetzung des Extrakts. Fehlen diese Angaben, lässt sich das Produkt schwer mit den untersuchten Präparaten vergleichen.
Wenn du Medikamente einnimmst, kläre die Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels vorsichtshalber mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Apothekerin beziehungsweise einem Apotheker. Das BVL weist allgemein darauf hin, dass Nahrungsergänzungsmittel Wechselwirkungen mit Arzneimitteln haben können. Die kurzen Studien zu Grünkaffee-Extrakt reichen außerdem nicht aus, um eine langfristige Wirksamkeit und Sicherheit zu belegen.
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