Allgemeine Informationen für Erwachsene. Keine individuelle Behandlung, Diagnose oder Dosierungsempfehlung. Fragen zu Arzneimitteln, möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gehören in eine ärztliche oder pharmazeutische Beratung.

Wenn du Medikamente online bestellst, prüfe das EU-Sicherheitslogo und den Eintrag der deutschen Versandapotheke im Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Der Eintrag bestätigt den Händlerstatus, aber weder die Zulassung jedes angebotenen Arzneimittels noch dessen Eignung für dich.

Für Arzneimittel, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel gelten unterschiedliche Regeln. Der Registereintrag bewertet daher nicht automatisch alle Produkte im Shop. Bei Fragen zu deinen Medikamenten beraten dich pharmazeutisches Personal oder eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt.

EU-Sicherheitslogo prüfen

Klicke auf das EU-Sicherheitslogo im Shop. Der Klick muss zum Register des Landes führen, dessen Flagge im Logo zu sehen ist. Dort müssen der Händler und genau die Internetadresse stehen, die du gerade nutzt. Ein Logo, das nicht zum Register führt, oder ein Registereintrag mit einer anderen Shop-Adresse reicht als Nachweis nicht aus. In beiden Fällen solltest du nicht bestellen.

Bei einem deutschen Anbieter vergleichst du die Shop-Adresse mit dem Eintrag im Versandhandels-Register des BfArM. Das Register listet Händler auf, die in Deutschland Arzneimittel für Menschen online verkaufen dürfen; die zuständigen Überwachungsstellen der Länder sind für seine Inhalte zuständig. Öffne den Shop am besten über die Adresse im Register. Verlasse dich nicht allein auf eine Anzeige oder einen Suchtreffer.

Bei einem Anbieter aus einem anderen EU-Staat zeigt die Flagge, in welchem Land er registriert ist. Prüfe den Händler im Register dieses Landes. In der EU gelten unterschiedliche Regeln für den Onlineverkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Für Lieferungen nach Deutschland gelten zudem deutsche Anforderungen an die Arzneimittel: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sie hier zugelassen, deutsch gekennzeichnet und mit einer deutschen Packungsbeilage versehen sein.

Zwei Erwachsene besprechen Fragen an einem Tisch.
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Was das Versandhandelsregister bestätigt

Nach § 11a des Apothekengesetzes muss eine deutsche Versandapotheke unter anderem aus einer öffentlichen Apotheke versenden und ein Qualitätssicherungssystem haben. Das Qualitätssicherungssystem soll dafür sorgen, dass Verpackung, Transport und Zustellung die Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels erhalten. Außerdem muss pharmazeutisches Personal auf Deutsch beraten können.

Das Gesetz legt auch fest, wie Bestellungen ablaufen. Ist ein Arzneimittel verfügbar und wurde keine andere Vereinbarung getroffen, soll es innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Bestelleingang versandt werden. Bei einer absehbaren Verzögerung muss der Besteller informiert werden. Diese Anforderungen legen fest, was eine zugelassene deutsche Versandapotheke leisten muss. Das Register prüft nicht laufend einzelne Bestellungen und garantiert nicht, dass der Versand immer reibungslos abläuft.

Ein Händlerregister beantwortet außerdem nicht, ob ein bestimmtes Arzneimittel für dich geeignet ist, ob es zu anderen Medikamenten passt oder ob die angegebene Anwendung für deine Situation stimmt. Wende dich bei solchen Fragen an eine Ärztin, einen Arzt oder pharmazeutisches Personal.

Arzneimittel und andere Produkte unterscheiden

Ein Arzneimittelregister erfasst Arzneimittel, aber nicht automatisch alle Waren eines Shops. Es prüft Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel dadurch nicht als Arzneimittel. Achte daher darauf, in welche Produktgruppe ein Angebot fällt, und leite aus der Aufnahme des Händlers keine behördliche Bestätigung für jedes einzelne Produkt ab.

Auch die Zulassung eines Arzneimittels prüfst du getrennt vom Händler. Das Register der Europäischen Kommission enthält Unterlagen zu Arzneimitteln mit zentraler EU-Zulassung. Dazu gehören Angaben zum Wirkstoff und zum Unternehmen, das die Zulassung innehat. Es umfasst nicht alle Arzneimittel, die in Deutschland erhältlich sind. Manche haben eine nationale Zulassung statt einer zentralen EU-Zulassung. Ein fehlender Treffer in diesem EU-Register beweist daher nicht, dass ein Präparat unzugelassen ist.

Zu Arzneimitteln mit zentraler EU-Zulassung enthalten auch die öffentlichen Bewertungsberichte der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) Informationen über die wissenschaftliche Prüfung und das Produkt. Die EMA weist darauf hin, dass nicht jedes Arzneimittel zentral über sie zugelassen wird. Wenn du ein Präparat dort nicht findest, kann eine andere Zulassungsart vorliegen. Verwechsle deshalb die Prüfung des Händlers im nationalen Register nicht mit der Prüfung des Arzneimittels in einem Zulassungsregister.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel prüfen

Ein Shop, der ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Rezept anbietet, ist ein deutliches Warnsignal. Bestelle dort nicht. Die Registrierung eines Händlers ersetzt weder ein erforderliches Rezept noch die Prüfung, ob das Mittel zu deiner Behandlung gehört.

Studien, in denen Forschende Arzneimittel online bestellten, zeigen, warum solche Angebote besondere Vorsicht erfordern. Mackey und Kollegen untersuchten 2022 Onlineanbieter, die Antibiotika ohne Rezept anboten. Die Forschenden fanden 109 Websites, gaben 27 Bestellungen auf und erhielten 11 Sendungen. Die untersuchten Proben enthielten den jeweils angegebenen Wirkstoff. Die Forschenden fanden darin zugleich Hinweise auf unbekannte Wirkstoffanaloga, bekannte Verunreinigungen und weitere Risiken bei Qualität und Versand.

Eine andere Untersuchung von Campbell und Kollegen prüfte 22 Tabletten, die 2011 über 22 Websites als originales Viagra bestellt worden waren. Die Forschenden stuften 17 Tabletten als gefälscht, vier als echt und eine als illegales Generikum ein. Die Studie untersuchte nur ein Arzneimittel und einen bestimmten Such- und Bestellweg; zudem waren die Autoren bei Pfizer beschäftigt, was bei der Einordnung zu berücksichtigen ist.

Diese Studien untersuchten nicht den gesamten Onlinehandel. Sie liefern auch keine Fälschungsrate für registrierte deutsche Versandapotheken. Sie zeigen Risiken bei den untersuchten Anbietern und Angebotsarten, insbesondere beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept. Aus ihnen lässt sich nicht ableiten, dass die Mehrheit der Versandapotheken unsicher ist.

Zwei Erwachsene unterhalten sich bei einer Tasse Tee.
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Wenn der Anbieter im Ausland sitzt

Ein ausländischer Eintrag zeigt, dass der Händler im Register seines Landes geführt wird. Er beantwortet nicht automatisch, ob jedes angebotene Arzneimittel nach Deutschland geliefert werden darf. Prüfe deshalb die konkrete Liefermöglichkeit und die deutschen Zulassungsanforderungen. Kontrolliere außerdem, ob Kennzeichnung und Packungsbeilage den deutschen Vorgaben entsprechen. Die EU empfiehlt, das Sicherheitslogo anzuklicken und den Händler im Register des zuständigen Landes zu prüfen.

Wenn du bei einem ausländischen Shop nicht herausfindest, welche Behörde zuständig ist oder wie du den Registereintrag mit der Internetadresse abgleichst, bestelle erst, wenn diese Angaben geklärt sind. Ein ausländisches Logo allein ist kein Nachweis dafür, dass jedes Produkt im Angebot den deutschen Regeln entspricht.

Bei Unklarheiten nachfragen

Wenn die gelieferte Packung, die Arzneimittelinformation oder das angebotene Präparat nicht zu deiner Bestellung passt, kläre die Abweichung vor der Anwendung mit pharmazeutischem Personal. Eine Registerprüfung reicht bei Fragen zu Wechselwirkungen oder zur Dosierung nicht aus. Das gilt ebenso für Fragen zur persönlichen Eignung. Das Apothekengesetz verlangt außerdem Beratung bei Problemen mit der Medikation und sieht Verfahren vor, um bekannte Arzneimittelrisiken zu melden.

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