Allgemeine Informationen für Erwachsene. Keine individuelle Behandlung, Diagnose oder Dosierungsempfehlung. Fragen zu Arzneimitteln, möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gehören in eine ärztliche oder pharmazeutische Beratung.
Prüfe beim Kauf eines Nahrungsergänzungsmittels die empfohlene Tagesmenge und lies alle Hinweise zu Inhaltsstoffen, Einnahme und Risikogruppen. In Deutschland sind bestimmte Angaben auf der Packung vorgeschrieben; für einzelne Stoffe gelten zusätzliche EU-Warnhinweise. Das Etikett ist keine persönliche Empfehlung und garantiert nicht, dass das Produkt für dich geeignet ist.
Die angegebene Tagesmenge gilt nur für ein Präparat. Nimmst du denselben Nährstoff oder Pflanzenstoff auch mit einem weiteren Präparat ein, musst du die Mengen zusammenrechnen.
Pflichtangaben auf der Packung
Die deutsche Nahrungsergänzungsmittelverordnung schreibt eine Reihe von Pflichtangaben vor. Dazu gehören die empfohlene tägliche Verzehrsmenge, der Hinweis, sie nicht zu überschreiten, und die Mengen der enthaltenen Nährstoffe oder sonstigen Stoffe für diese Tagesmenge. Für Vitamine und Mineralstoffe steht außerdem der Anteil am jeweiligen Referenzwert auf der Packung.
Ebenfalls vorgeschrieben sind der Hinweis, Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung zu verwenden, und die Aufforderung, das Produkt außerhalb der Reichweite kleiner Kinder aufzubewahren. Der Wortlaut darf leicht abweichen, solange die Aussage gleich bleibt.
Der Referenzwert hilft beim Vergleichen von Produkten. Er zeigt jedoch weder deinen persönlichen Bedarf noch eine geeignete Einnahmemenge für dich an. Auch eine hohe Prozentangabe sagt für sich allein nicht aus, ob du den Nährstoff zusätzlich brauchst.

Prüfe Tagesmenge und Überschneidungen
Vergleiche vor der Einnahme die Inhaltsstoffe aller Präparate, die du am selben Tag verwendest. Das betrifft zum Beispiel ein Multivitamin neben einem einzelnen Vitaminpräparat. Auch angereicherte Lebensmittel können zur aufgenommenen Menge beitragen. Die Angaben auf einer Packung zeigen nicht, wie viel du insgesamt aufnimmst.
Achte auf die Bezugsgröße: Steht der Gehalt pro Kapsel, Portion oder empfohlener Tagesmenge auf dem Etikett? Eine Portion kann aus mehreren Kapseln bestehen. Orientiere dich an der Menge, die auf dem Etikett als empfohlene Tagesmenge steht. Überschreite diese Empfehlung nicht und gleiche eine vergessene Einnahme nicht durch eine zusätzliche Portion aus.
Bei Vitamin B₆ empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für Nahrungsergänzungsmittel eine Höchstmenge von 0,9 Milligramm je empfohlener Tagesverzehrmenge für Personen ab 15 Jahren. Das ist ein behördlicher Höchstmengenvorschlag, keine gesetzliche Obergrenze und keine individuelle Dosierungsempfehlung. Die Zahl auf dem Etikett sagt deshalb allein nicht, ob die Menge rechtlich erlaubt oder für dich geeignet ist.
Warnhinweise für Grüntee-Extrakt und roten Hefereis
Für manche Inhaltsstoffe verlangt das EU-Recht besondere Angaben. Diese Regeln gelten nur für bestimmte Stoffe oder Produkte, nicht für alle Nahrungsergänzungsmittel.
Bei bestimmten Grüntee-Extrakten mit EGCG muss die Packung unter anderem den EGCG-Gehalt pro Portion und die höchstmögliche Zahl der Tagesportionen nennen. EGCG ist eine Catechin-Verbindung aus Grüntee. Für diese Extrakte muss die Tagesportion unter 800 Milligramm EGCG bleiben. Vorgeschrieben sind außerdem Hinweise, das Produkt nicht zusammen mit weiteren Grüntee-Produkten am selben Tag und nicht auf nüchternen Magen einzunehmen. Schwangere und Stillende sollen es nicht verwenden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete 2018 mögliche Risiken durch Grüntee-Catechine. Bei Nahrungsergänzungsmitteln sah sie ab 800 Milligramm EGCG täglich gesundheitliche Bedenken. Zugleich konnte sie keine Dosis bestimmen, die für Grüntee-Nahrungsergänzungsmittel sicher ist. Die EU-Grenze bedeutet deshalb nicht, dass jede Menge unterhalb der Grenze für alle unbedenklich ist. Bestimmte wässrige Extrakte, deren Zusammensetzung nach der Zubereitung der eines traditionellen Grüntee-Aufgusses entspricht, sind von der betreffenden Regelung ausgenommen.
Auch für Monakoline aus rotem Hefereis gibt es besondere EU-Vorgaben. Die Tagesportion muss weniger als 3 Milligramm Monakoline enthalten. Auf dem Etikett müssen der Gehalt pro Portion und die maximale Zahl der Tagesportionen stehen. Die Warnhinweise richten sich unter anderem an Schwangere und Stillende sowie an Menschen mit gesundheitlichen Problemen. Sie gelten auch für Personen, die cholesterinsenkende Medikamente oder weitere Produkte mit rotem Hefereis verwenden.
Die EFSA konnte keine tägliche Monakolin-Menge festlegen, die allgemein als gesundheitlich unbedenklich gilt. Die EU-Begrenzung auf weniger als 3 Milligramm bedeutet daher nicht, dass diese Menge für alle sicher ist. Wenn du cholesterinsenkende Medikamente einnimmst, besprich ein solches Produkt vorher mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Apothekerin beziehungsweise einem Apotheker.
Medikamente und persönliche Risiken mitdenken
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel. Hinweise zu Wechselwirkungen, Gegenanzeigen oder besonderen Personengruppen sind dennoch wichtig. Es gibt keine vollständige Liste mit Warnhinweisen, die für alle Zutaten gilt. Deshalb muss nicht jede mögliche Wechselwirkung mit Medikamenten als Pflichtwarnung auf jeder Packung stehen.
Klär die Einnahme mit einer medizinischen Fachperson oder in der Apotheke, wenn du regelmäßig Medikamente einnimmst oder eine Erkrankung hast. Das gilt auch, wenn du schwanger bist oder stillst. Das gilt besonders, wenn das Etikett eine passende Risikogruppe nennt oder zur Rücksprache auffordert. Setze verordnete Arzneimittel nicht eigenständig ab und ersetze sie nicht durch ein Nahrungsergänzungsmittel.
Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis zur Aufbewahrung gilt für kleine Kinder. Bewahre Präparate vorsichtshalber so auf, dass Kinder aller Altersgruppen sie nicht erreichen. Das ist besonders sinnvoll, wenn Kapseln oder Fruchtgummis wie Süßigkeiten aussehen.

Anzeige beim BVL ist keine Zulassung
Nahrungsergänzungsmittel müssen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden, bevor sie erstmals in Deutschland in den Verkehr gebracht werden. Die Anzeige ist keine behördliche Prüfung oder Zulassung des Produkts. Laut BVL bestätigt die Eingangsbestätigung nur, dass das Formular vollständig ausgefüllt wurde. Für das Produkt ist der Hersteller oder der Inverkehrbringer verantwortlich.
Auch ein vollständig beschriftetes Etikett ist kein amtliches Gütesiegel. Beim Onlinekauf sollten die Pflichtangaben vor dem Kaufabschluss einsehbar sein. Prüfe dort dieselben Angaben wie auf einer Packung im Laden. Dazu gehören die Inhaltsstoffe und der Gehalt pro Tagesmenge. Achte auch auf Einnahmehinweise und Warnungen für bestimmte Personengruppen.
Pflichtangaben, Empfehlungen und Werbung unterscheiden
Auf Etiketten und in der Werbung können Pflichtangaben, freiwillige Hinweise und behördliche Empfehlungen nebeneinanderstehen. Ein Höchstmengenvorschlag des BfR ist zum Beispiel nicht automatisch gesetzlich verbindlich. Eine gesetzliche Kennzeichnung allein zeigt nicht, ob das Produkt für dich geeignet ist.
Sei vorsichtig bei Aussagen, Nahrungsergänzungsmittel könnten Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen. Solche krankheitsbezogenen Versprechen sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Eine zugelassene gesundheitsbezogene Aussage zu einem Nährstoff ist außerdem kein Nachweis, dass du das betreffende Präparat brauchst.
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